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Quereinsteiger Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) Einzelhandel & Eingangsbereich

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Quereinsteiger Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) Einzelhandel & Eingangsbereich

DBA GmbH
Nürnberg, DE

Job-Details

Referenz
DBAG_f5a019323d
Kategorie

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Stellenbeschreibung

Sie möchten im Handel Verantwortung übernehmen und aktiv zu einem sicheren Einkaufsumfeld beitragen?
Dann starten Sie jetzt im Bereich Marktüberwachung und Eingangsservice – ein Einstieg ist auch ohne Vorerfahrung möglich.

Monatliches Bruttogehalt zwischen 2.960 € und 3.690 €, abhängig von Einsatz und Qualifikation.

Das erwartet Sie

  • Attraktive Vergütung von 2.940 € bis 3.690 € brutto monatlich
  • Unbefristete Festanstellung in Vollzeit oder Teilzeit
  • 26 bis 30 Tage Urlaub
  • Kostenlose Dienstkleidung und moderne Arbeitsmittel
  • Kostenfreie IHK-Qualifizierung (ca. 60 Tage), falls erforderlich
  • Strukturierte Einarbeitung und feste Ansprechpartner

Ihr Aufgabenbereich

  • Präventive Überwachung der Verkaufsflächen
  • Beobachtung und Bearbeitung von Auffälligkeiten
  • Präsenz am Eingangsbereich zur Steuerung des Kundenflusses
  • Zusammenarbeit mit Marktleitung und externen Stellen
  • Lückenlose Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorfälle

Sie tragen dazu bei, Diebstähle zu verhindern und einen störungsfreien Ablauf im Markt sicherzustellen.

Ihr Profil

  • Freundliches und souveränes Auftreten
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Teamorientierte Arbeitsweise
  • Sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens B2)
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Sachkunde nach §34a GewO von Vorteil – oder Bereitschaft zur kostenfreien Weiterbildung

Ideal auch für Quereinsteiger

Sie kommen aus dem Verkauf, der Logistik, Gastronomie, dem Lieferdienst oder einem anderen serviceorientierten Bereich?
Motivierte Quereinsteiger (m/w/d) sind ausdrücklich willkommen und erhalten bei uns eine langfristige Perspektive im Sicherheitsdienst.

Bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil eines professionellen Sicherheitsteams im Einzelhandel.

 

Diese Qualifizierungsmaßnahme kann u.a. über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters gefördert werden. Voraussetzung ist ein gültiger Gutschein – bei Vorliegen übernimmt der Kostenträger die vollständigen Kosten für Sie.